Der 1. Januar 1993 war ein entscheidender Tag für die Europäische Union. Im Zuge des Zusammenwachsens Europas wurde der Europäische Binnenmarkt eingeführt. Damit entstand ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenze, also eine Zone, in der der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen den beteiligten Ländern gewährleistet ist. Seit der Erweiterung der EU ist der Europäische Binnenmarkt mit 28 – bald 29 – Mitgliedsstaaten der weltweit größte gemeinsame Markt.

Was ist intrastat?

Europäischer Binnenmarkt statisch überwacht durch intrastatDurch den Wegfall des Zolls zwischen den einzelnen EU Ländern entfiel jedoch auch die statistische Erfassung des Warenverkehrs. Um trotzdem Daten erheben zu können wurde in den EU Ländern die Innergemeinschaftliche Handelsstatistik, kurz intrastat, eingeführt.
Seit 1993 erfasst intrastat statistisch alle grenzüberschreitenden Warenbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten und fasst sie in der Intrahandelsstatistik zusammen. Sie ersetzt somit die vorher aus den Daten der Zollabwicklung errechnete Statistik.

Wer ist betroffen

Die Meldepflicht besteht in Deutschland für alle Unternehmen deren Warenumsatz je Verkehrsrichtung mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt. Als Berechnungsgrundlage dienen,  getrennt betrachtet, die Umsätze aus Verkäufen und Einkäufen des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. die aktuellen Umsätze aus dem laufenden Kalenderjahr.

Auch das Finanzamt arbeitet im Bereich intrastat mit dem Statistischen Bundesamt zusammen und gibt diesem durch die eingegangenen Umsatzsteuervoranmeldungen die Mitteilung darüber, welche Firmen der Meldepflicht unterliegen.
Binnen 10 Werktagen müssen die Unternehmen ihre Umsätze an das Statistische Bundesamt Wiesbaden gemeldet haben. Die Einreichung der Daten kann als Einzelmeldung oder als Dateimeldungen für alle monatlichen Sendungen eingereicht werden.

Die Meldepflicht umfasst jedoch nicht nur den klassischen Warenhandel, sondern den gesamten Warenverkehr und betrifft auch Transaktionen wie Miete oder Leasing.
Auch müssen die jeweiligen Waren, wie auch beim Zollverfahren gegenüber Drittländern, durch Codes und Chiffres bestimmten Warengruppen zugeteilt werden. Zu Beginn jeden Jahres veröffentlicht das Statistische Bundesamt hierfür das sogenannte Warenverzeichnis für die Intrahandelsstatistik.

Hilfe von professionellen Partnern

Der Vorgang der Meldung aller Ein-und Ausgänge ist extrem zeitaufwendig, da alles genauestens dokumentiert und fristgerecht eingereicht werden muss.
Wer sich nicht selbst damit befassen möchte, der kann sich für die Erhebung einen professionellen Partner holen. Vor allem für Neulinge, bei denen es viele Fragen zur Meldepflicht gibt, aber auch für größere Firmen für die die Erfassung und Übermittlung aller Daten zu zeitfressend ist, ist der Büroservice für Intrahandelsstatistik eine große Erleichterung. Auch wenn Sie in Österreich, den Niederlanden oder Belgien Ihren Firmensitz haben, können Sie auf die kompetente Hilfe des Teams zählen.
Genauere Informationen über eine mögliche Zusammenarbeit sowie über intrastat allgemein finden Sie auf www.intrastat-service.de