Auch in diesem Jahr erwarten den Verbraucher wieder höhere Steuersätze bzw. Sozialabgaben, zur Zeit müssen vor allem die Spitzenverdiener deutlich draufzahlen, wer ab 3937,50 Euro verdient, der muss „tief in die Tasche greifen“ bzw. mit einem geringeren Bruttoeinkommen leben. Der Grund für die erhöhte Besteuerung ist vor allem darin zu sehen, dass die Gehälter der Spitzenverdiener im Durchschnitt ansteigen. Die Steuerabgaben können auch 2014 je nach Gebiet variieren.

Spitzensteuersatz

Die Spitzensteuersätze und erhöhte Sozialabgaben standen bereits im vergangenen Jahr bei der schwarz-gelben Bundesregierung zur Debatte, damals wurde über eine zusätzliche Belastung von bis 251 Euro im Jahr diskutiert. Streitthema waren vor allem die höheren Kosten für die Unternehmen, die nämlich die Hälfte der Abgaben tragen. Vor allem gestiegene Löhne und Gehälter sind dafür verantwortlich, dass höhere Abgaben fällig werden. In Abhängigkeit von der Einkommensentwicklung werden die Steuersätze, so auch der Spitzensteuersatz, jedes Jahr neu berechnet.

Deutliche Erhöhungen im Westen

Die Steuersätze werden in den alten Bundesländern deutlich angehoben, so werden die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung deutlich angehoben, von der Neuerung sind Spitzenverdiener betroffen, die 5.950 Euro im Monat brutto verdienen. Für den Steuerzahler fallen dadurch ca. 150 Euro mehr an, als es bislang der Fall war. In Ostdeutschland liegt der Spitzensteuersatz bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung unter dem westlichen Schnitt, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass im Osten das Einkommen geringer ausfällt. Die Grenze steigt hier um 100 Euro auf 5.000 Euro vom Bruttoeinkommen an.

Gesetzliche Regelung

Spitzensteuersatz

Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer ist immer das zu versteuernde Einkommen.
Die Einkommenssteuer, die auf das Einkommen erhoben wird, wird vom Einkommenssteuertarif abhängig gemacht. Nach §32a Abs. 1 des Einkommenssteuergesetz wird zwischen fünf Tarifzonen unterschieden. In der ersten Tarifzone bleiben alle Einkommen von der Besteuerung ausgenommen, die unter den Grundfreibetrag von 8.130 Euro im Jahr fallen. Die Steuersätze können bis 52.882 Euro zwischen 14 und 42 Prozent variieren. Ab einem Einkommen von 250.731 Euro wird der Steuersatz um drei Prozent angehoben, wodurch sich 45 Prozent ergeben. Bei der Bemessung des Steuersätze wird nicht das gesamte Einkommen dem Höchststeuersatz verschrieben, lediglich Beträge die 250.731 Euro übersteigen. Unter Beachtung des Solidaritätszuschlags wird ein Spitzensteuersatz von 47,5 % erreicht.

Die Bedeutung von Spitzensteuersätzen

Im Jahr 2013 wurden nach Angaben des statistischen Bundesamts lediglich 5.7942 Personen mit dem Höchststeuersatz besteuert, was einem Anteil von 0,22 Prozent der Steuerpflichtigen entspricht. Dennoch konnten hier hohe Einnahmen erzielt werden, mit 1,03 Milliarden Euro konnten hier erhebliche Steuereinnahmen erzielt werden. Der Höchststeuersatz liegt auch im Jahr 2014 unter den Höchstwerten aus den 1990er Jahren, wo der Spitzensteuersatz 53 Prozent betrug, der Spitzensatz galt für alle, die ein Einkommen über 120.042 Euro vorweisen konnten.