Viele Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler sind dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer zu erheben, Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Umsatzsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen und Vorauszahlungen zu leisten. Das deutsche Umsatzsteuergesetz ist für sie demnach von entscheidender Bedeutung: Es regelt beispielsweise die Vor- und Umsatzsteuer, unter welchen Bedingungen ein Vorsteuerabzug rechtens ist, welcher Steuersatz anzuwenden ist, wann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann oder welche Bereiche automatisch von der Umsatzsteuer befreit sind. Falsch ausgewiesenen Steuern können nur nach einem schriftlichen Antrag und Zustimmung des Finanzamtes bereinigt werden – ansonsten geht der Fehler zulasten des Unternehmens. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein nicht zu unterschätzender sowie wichtiger Bestandteil des Geschäftsalltages.

Das Umsatzsteuergesetz in der Kurzübersicht

Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihren Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und regelmäßig an das Finanzamt abzuführen. Als Basis dient das Umsatzsteuergesetz: Es ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland und seit 1980 in Kraft. Die nationale Gesetzesnorm umfasst die Kapitel Steuergegenstand inklusive Geltungsbereich, Steuerbefreiungen sowie Steuervergünstigungen, Bemessungsgrundlagen, Steuern & Vorsteuern, Besteuerungen, Sonderregelungen als auch die Bereich Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften. Es bezieht sich konkret auf die folgenden, kostenpflichtigen Unternehmensumsätze:

  • Dienstleistungen
  • Lieferungen
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Sonstige Leistungen (Transport, Beratung, Vermietung, Lizenzierung)

Ein Unternehmer ist laut dem Gesetz, wer eine nachhaltige Tätigkeit zum Erwirtschaften von Einnahmen ausübt. Nicht in den Bereich steuerbare Umsätze fallen Verkäufe zwischen Privatpersonen, der Innenumsatz im Unternehmen, der Verkauf innerhalb von umsatzsteuerlichen Organschaften sowie betriebliche Eigenleistungen. Auch Ärzte, Therapeuten, Honorarlehrkräfte, Versicherungsmakler und viele kulturelle bzw. öffentliche Einrichtungen sind automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Unternehmer können sich gemäß § 19 UStG von der Steuer-Voranmeldung befreien lassen, wenn der vorangegangene Jahresumsatz unter 17.500 Euro lag und wenn der laufende Jahresumsatz 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Option ist auch unter dem Begriff Kleinunternehmerregelung bekannt.

Steuertarife, Vor- & Umsatzsteuer

Ein Unternehmen zahlt auf (fast) alle Einkäufe zunächst eine Vorsteuer. Die gezahlten Vorsteuern werden anschließend mit den erhobenen Umsatzsteuern der Rechnungen verrechnet und die Differenz (Zahllast) an das Finanzamt abgeführt bzw. vom Finanzamt erstattet. Normalerweise findet die sogenannte Soll-Besteuerung Anwendung: Sobald die Rechnung an den Kunden geschickt wurde, muss das Unternehmen die Steuer entrichten. Die Ist-Besteuerung (Steuerlast nach Zahlungseingang) können Unternehmen nur in Anspruch nehmen, wenn sie von der Buchhaltungspflicht befreit sind oder wenn der Jahresumsatz unter 500.000 Euro liegt. Die Umsatzsteuervoranmeldung wird monatlich, vierteljährig oder jährlich bei den Behörden eingereicht. Das Umsatzsteuergesetz definiert verschiedene Steuertarife. Der Regelsteuersatz liegt aktuell bei 19%. Hinzu kommt der ermäßigte Steuersatz von 7% für Lebensmittel, Printmedien, öffentliche Verkehrsmittel, Urheberrechte, Touristen-Unterkünfte, Kunstwerke und weitere Bereiche. Daneben gibt es noch spezifische Durchschnittssteuersätze für bestimmte Unternehmensgruppen – beispielsweise 10,7% für landwirtschaftliche Erzeugnisse und 5,5% für Forsterzeugnisse.

Hilfe für Unternehmen: Kommentar zum Umsatzsteuergesetz

Für Laien oder auch Existenzgründer ist das Umsatzsteuergesetz eine echte Herausforderung und schwer zu durchblicken. Eine sinnvolle Hilfestellung liefert die Fachliteratur in Form von erklärenden Kommentaren. Positiv zu erwähnen ist beispielsweise das Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, als benutzerfreundliche Unternehmenssoftware aus dem Hause Haufe. Das Werk liefert praktische als auch lösungsorientierte Antworten auf die täglichen Umsatzsteuerfragen und bei grenzüberschreitenden Steuerproblemen. Nicht selten führt die komplexe Verflechtung von EU-Recht sowie nationaler Norm zu Zweifelsfragen und dadurch zu Rechtsunsicherheit – eine zusätzliche Belastung für unerfahrene Unternehmer. Die Browserbasierte-Software bietet eine umfassende Orientierungshilfe: Fundierte Kommentierung der Gesetzestexte, die Veranlagungshandbücher, eine Einführung in das europäische Gemeinschaftsrecht, relevante Rechtsprechungen (Bundesfinanzhof, Finanzgerichte, Bundesverfassungsgericht) sowie zugehörige Rechtsquellen (Steuergesetz, EU-Norm, Wirtschaftsgesetze) und Verwaltungsvorschriften. Hinzu kommen Arbeitshilfen wie zum Beispiel Checklisten, amtliche Formularvordrucke mit Erläuterungen, Prozessmuster, eine umfangreiche Suchfunktion und der News-Feed mit aktuellen Fachinformationen. Die Online-Version kann 4 Wochen lang kostenlos getestet werden und wird dabei ständig aktualisiert. Dank der Software sind Unternehmen immer auf dem aktuellsten Stand und informiert über relevante Geschehnisse sowie Rechtssprechungen.