Sie haben endlich Ihre Leidenschaft zum Beruf gemacht und haben sich selbständig gemacht. Wäre da nicht das leidige Thema Steuern, wäre alles so gut wie perfekt. Damit Sie ab heute einen besseren Überblick haben, erklären wir Ihnen die Steuerarten, die für Sie als Selbständiger wichtig sind.
Rechtsformen & Steuerpflichten
Zuerst einmal sind die Steuern, die Sie verpflichtet sind zu zahlen, abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft gegründet haben, sind Sie in der Pflicht Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, sowie Umsatzsteuer zu zahlen. Zu den Personengesellschaften zählen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie Kommanditgesellschaften (KG).
Als Kapitalgesellschaft müssen Sie ebenfalls Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Die Einkommensteuer wird hier als Körperschaftssteuer bezeichnet. Des Weiteren muss die Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Zu den Kapitalgesellschaften gehören u.a. die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Steuerarten
Einkommenssteuer
Jeder Selbständige ist einkommensteuerpflichtig. Hierbei sollten Sie wissen, dass Sie bis zu einem Einkommen von 9.000 € im Jahr keine Einkommensteuer zahlen müssen. Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie allerdings trotzdem einreichen.
Der Einkommenssteuersatz ist abhängig vom Einkommen. Je mehr Sie verdienen, je mehr Steuer müssen Sie bezahlen. Grundsätzlich liegt der Steuersatz bei 14-42%. Die Einkommenssteuer wird einmal jährlich gezahlt.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist für alle oben genannten Rechtsformen fällig. Eine Ausnahme bilden Freiberufler. Diese müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Wenn Sie Einzelunternehmer sind oder eine Personengesellschaft gegründet haben, müssen Sie erst Gewerbesteuer zahlen, sobald Ihr Jahresgewinn größer als 24.500 € ist.
Bei der Gewerbesteuer rechnet man mit einer Steuermesszahl, die einheitlich ist (3,5 %), sowie einem örtlichen Hebesatz.
Umsatzsteuer
Als Selbständiger werden Sie wahrscheinlich von der normalen Umsatzsteuer von 19% betroffen sein. Diese muss auf allen Rechnungen ausgewiesen werden. Wichtig ist, dass Sie sich im Klaren sind, dass Ihnen dieses Geld nicht gehört, sondern es sich hierbei um Steuern handelt, auch wenn Sie zunächst erst einmal auf Ihrem Konto landen.
Eine Ausnahme ist hier die Kleinunternehmerregelung. Wenn Sie in die Kategorie des Kleinunternehmers fallen, geben Sie Ihre Rechnungen grundsätzlich in netto an und verweisen auf den §19 UStG. Eine Umsatzsteuererklärung ist hier somit nicht notwendig.
Vorsteuer
Wenn Sie nun selbst Gegenstände kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die Sie als betriebliche Ausgabe geltend machen können, können Sie vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen. Nehmen wir an, Sie benötigen einen Drucker für Ihre Arbeit. Sie erhalten die Rechnung inkl. Mehrwertsteuer. Diese Mehrwertsteuer müssen Sie zunächst zwar bezahlen, können Sie aber nachträglich in Ihrer Umsatzsteuererklärung geltend machen. Der Betrag wird von Ihrer zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen.
Dies ist selbstverständlich nicht möglich, wenn Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen.
Körperschaftssteuer
Als Kapitalgesellschaft wird nicht die Einkommenssteuer, sondern die Körperschaftssteuer fällig. Grundsätzlich liegt der Steuersatz bei 15% des Gewinns. Zusätzlich ist ein Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Körperschaftssteuer fällig.
Kapitalertragsteuer
Auch die Kapitalertragsteuer ist nur für Kapitalgesellschaften von Bedeutung und wird bei Dividenden/Ausschüttungen an die Gesellschafter fällig. Der Steuersatz liegt bei 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag und 8% bzw. 9% Kirchensteuer. Somit ergibt sich ein Steuersatz von 26,375% ohne Kirchensteuer, 27,81865% mit 8% Kirchensteuer und 27,9951% mit 9% Kirchensteuer.
Fazit
Wie Sie also sehen, gibt es einiges zu beachten, wenn es um das Thema Steuern für Selbständige geht. Aus gutem Grund gibt es also Steuerberater und Experten, die Sie bei diesen Themen gut beraten können und Ihnen Tipps für die Umsetzung geben. Wir empfehlen Ihnen deshalb einen Steuerberater auf jeden Fall in Betracht zu ziehen, da dieser Ihnen u.a. auch im Bereich Steuern sparen Tipps geben kann und Ihnen hilft, welche Ausgaben Sie in die Steuererklärung einfließen lassen können.