Versicherungen richten sich nach Lebensabschnitt
Viele Haushalte in Deutschland investieren ca. 2000 Euro im Jahr in Versicherungen. Eine hohe Versicherungssumme ist jedoch nicht unbedingt ein Indiz dafür, dass ein optimaler Schutz vorliegt. Nicht alle Versicherungen sind grundlegend sinnvoll, manche sind schlichtweg teuer und nicht notwendig.
Bevor das eigene Portfolio an Versicherungen erstellt wird, sollte also der Versicherungsbedarf genau definiert werden. Bei der Auswahl von Versicherungen sollten unbedingt die aktuelle Lebenssituation bzw. der Familienstand sowie die Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden. Ein angemessener Versicherungsschutz muss an die eigenen Verhältnisse angepasst werden, nach Heirat, Kinder oder dem Erwerb von Eigentum sollte ggf. eine Neustrukturierung des Versicherungsumfangs vorgenommen werden.
Welche Versicherungen sind unerlässlich
Als Grundpfeiler der privaten Versicherungen ist die private Haftpflicht- und Unfallversicherung zu sehen. Haftpflicht- und Unfallversicherung sichern gegen die wichtigsten Eventualitäten ab und sind vor allem bei einem wachsenden Hausstand genau wie eine Hausratsversicherung von enormer Bedeutung.
Als notwendig kann vor allem in den ersten Jahren der Berufstätigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann dann als Ersatz für die Rente dienen, falls das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Unfalls oder Krankheit beendet werden muss. Nicht unbedingt notwendig, jedoch von Vorteilhaftigkeit sind Rechtsschutz-, Lebens-, und Krankenzusatzversicherung.
Zusätzlich versichern?
Als nicht notwendig kann die Sterbegeldversicherung bezeichnet werden. Nicht selten wird den Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers ein geringerer Betrag ausgezahlt als eingezahlt wurde, wer für Beerdigungskosten etc. vorsorgen will, sollte sich also eher für ein klassisches Sparkonto entscheiden.
Eine Insassenunfallversicherung kann als „doppelt gemoppelt“ abgestempelt werden, denn die Kfz-Haftpflicht sorgt bei einem Unfall dafür, dass die Insassen des Fahrzeuges bei Verletzung uneingeschränkt versorgt werden.
Immer mehr Personen lassen sich dazu verleiten eine Handyversicherung abzuschließen. Geräteversicherungen wie eine Handy-, Laptop-, Fotokameraversicherung etc. sorgen für eine Verlängerung oder Erweiterung der Garantie, jedoch wird nie der Neubetrag sondern lediglich ein Teilbetrag des Gerätes erstattet, nicht selten kommt es zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und -geber aufgrund des rapide sinkenden Zeitwertes von elektronischen Geräten.
Eine Reisegepäckversicherung lässt vermuten, dass die Versicherung immer für den Diebstahl des Gepäcks haftet, dies ist jedoch nicht der Fall. Wer sein Gepäck nicht dauerhaft im Blick hat, muss damit rechnen, dass die Versicherung „fahrlässiges Verhalten“ unterstellt und die Zahlung verweigert.
Mit der Glasbruchversicherung ist der Versicherungsnehmer in der Regel „überversichert“. Lediglich Versicherungsnehmer mit einem Wintergarten sollten über eine Glasbruchversicherung nachdenken. Wer nur über normale Glasfronten aus Fenstern und Türen verfügt steht sich in der Praxis besser den eventuellen Schaden selbst zu zahlen. Schäden die durch einen Brand, Sturm und Hagel oder Leitungswasser entstanden sind, werden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.