Bei einem Konkurs handelt es sich um eine Schuldensituation, wo der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Begriff Konkurs ist mit dem Begriff Insolvenz gleichzustellen, beim Begriff Insolvenz handelt es sich um die gegenwärtig genutzte Bezeichnung. In der Insolvenz liegt eine akute Zahlungsunfähigkeit vor oder die Zahlungsunfähigkeit droht. In der Schweiz und in Österreich wird immer noch der Begriff Konkurs verwendet, der auf Latein so viel wie „Zusammenlauf“ bedeutet. Die Insolvenz unterliegt strengen staatlichen Vorschriften, von den Regelungen des Insolvenzrechtes sind nur insolvenzunfähige Schuldner ausgenommen.
Das Insolvenzrecht regelt die Insolvenz
Nach dem Insolvenzrecht sind in Deutschland zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Insolvenz gegeben, die in der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz zu sehen sind, die im Allgemeinen auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird. Damit eine Regelinsolvenz eingeleitet werden kann, müssen unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sein, dazu zählt zum Beispiel die Selbständigkeit, darüber hinaus müssen mindestens 19 Gläubiger eine ausstehende Forderung gegen den Insolventen erheben. Darüber hinaus können auch bestehende Forderungen aus Arbeitsverhältnissen dazu führen, dass eine Regelinsolvenz eingeleitet wird.
Wenn die Voraussetzungen der Regelinsolvenz nicht erfüllt werden, wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet, dies ist nur dann der Fall, wenn keine Einigung mit dem Gläubiger erzielt werden konnte. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird dann eingeleitet, wenn nach sechs Monaten mit den Gläubigern keine Einigung erzielt werden konnte.
Gründe für eine Insolvenz
Die Insolvenz kann auf unterschiedliche Faktoren zurückgeführt werden, die Faktoren können sowohl in- als auch extern sein. Interne Ursachen sind Aktivitäten, die einzig und alleine vom betreffenden Unternehmen ausgehen und von einer im Unternehmen tätigen Person verursacht werden. Als Fehlverhalten können zum Beispiel Fehlplanungen und Fehleinschätzungen verstanden werden.
Die externe Insolvenz kann so beschrieben werden, dass hier Faktoren die Insolvenz herbeiführen, die von Außen auf das Unternehmen einwirken, dazu können Struktur- und Konjunkturveränderungen gezählt werden. Auch bei der Insolvenz von einer natürlichen Person ist zwischen externen und internen Ursachen zu unterscheiden, häufige Gründe für eine Insolvenz sind Scheidung, Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
Abwendungsmöglichkeiten einer Insolvenz
Eine Insolvenz kann dadurch abgewendet werden, dass in Verhandlungen mit den Gläubigern gegangen wird. Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, ist von enormer Bedeutung, denn nur durch einen Schuldenerlass -ganz oder teilweise- können die Schulden reduziert werden. Durch die Vereinbarung von einer Ratenzahlung und einer Stundung kann die Schuld reduziert und die Insolvenz abgewendet werden. Gegebenenfalls kann die Bürgschaft von einer solventen Person für den Schuldner eine Insolvenz abwenden, hier können sowohl Verwandte, Dritte zahlungsfähige Personen oder Kreditinstitute in Erscheinung treten.
Im Fall von einer privaten Insolvenz können Schuldnerberater helfen, diese decken Kostenersparnisse auf und weisen auf eine bewusstere private Lebensführung bzw. Einschränkungen beim Konsum hin.
Durch einen gezielten Schuldnerbereinigungsplan können die Einnahmen durch Werbung oder Spezialisierung erhöht werden. In der Privatinsolvenz wird ähnlich vorgegangen, hier werden Veräußerungsmaßnahmen getroffen. Veräußert werden können Wertgegenstände und Konsumgüter, deren Erlöse dann zur Befriedigung der Gläubigerinteressen eingesetzt werden.