Das kleine Wörtchen „Steuern“ ist für viele, egal ob Selbstständiger oder Angestellter ein Reizwort, schließlich macht die Steuererklärung jede Menge Arbeit und kostet Unternehmer vielleicht sogar noch Geld.  Arbeitnehmer, die nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, verzichten auf die mühsame Aufdröselung aller Einnahmen und Ausgaben sogar oftmals und verschenken so bares Geld an Vater Staat, schließlich können einige Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden und so den Gewinn mindern.

Durch genaue Angaben Geld sparen

Viele verzweifeln bereits an den diversen Steuerformularen, die sie vom Finanzamt oder der Elster Software zur Verfügung gestellt bekommen.  Als klassischer Arbeitnehmer benötigen Sie meist die folgenden Formulare

Zunächst wird ein Mantelbogen für die Steuererklärung benötigt, in dem alle persönlichen Angaben gemacht werden müssen. Der Standardbogen für ist das Formular ESt 1 A

Wer nicht nach Sparmöglichkeiten sucht und die Steuererklärung lieber möglichst schnell hinter sich bringen möchte,  der kann die vereinfachte Steuererklärung ESt V ausfüllen. Sie ist nur 2 Seiten lang und deckt dabei bereits alle wichtigen Fragen des Finanzamts ab.  Trotz des Zeitaufwands lohnt es sich jedoch eigentlich immer, sich ausführlicher mit seiner Steuererklärung zu befassen und die zahlreichen Anlagen auszufüllen.

Die gängigsten Anlagen, die auszufüllen sind, sind:

Wenn die Steuererklärung ruft– Anlage N: Diese Anlage muss jeder Arbeitnehmer ausfüllen, denn hier werden die Daten zur Lohnsteuerbescheinigung sowie Werbungskosten die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen erfragt.

Anlage Kind: Der Name der Anlage ist hier Programm. Haben Sie Kinder, für die sie noch Kindergeld erhalten, sollten Sie diese Anlage in jedem Fall ausfüllen und Sonderausgaben so kenntlich machen

– Anlage AV: Die Riesterrente ist einer der beliebtesten privaten Altersvorsorgen in Deutschland. Sollten Sie eine Riesterrente abgeschlossen haben, müssen Sie unbedingt auch diese Anlage ausfüllen, denn in bestimmten Fällen können zusätzlich zur generellen Zulage noch mehr Ersparnisse drin sein.

– Anlage V: Wer eine Immobilie besitzt und diese bzw. Teile von dieser vermietet, muss seine Mieteinnahmen hier eintragen.

– Anlage S: Wer zusätzlich zum Angestelltenverhältnis oder auch ausschließlich freiberuflich arbeitet, muss die Anlage S kennen, denn hier müssen alle Einnahmen, die mit der selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit in Verbindung stehen ausgefüllt werden.

– Anlage G: Wer zusätzlich noch gewerblich tätig ist, muss bei der Anlage G noch seine Angaben machen. Achtung: Auch das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach zählt als gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet Sie deswegen zum Ausfüllen.

– Anlage U,  Anlage SO und Anlage Unterhalt:  Leisten Sie Unterhaltszahlungen für Ihren Ex-Partner so können diese als Sonderausgaben mit der Anlage U geltend gemacht werden. Anlage SO ist hingegen erforderlich, wenn Sie Unterhalt beziehen und der Ex-Partner einen Sonderausgabenabzug geltend machen möchte. Anlage Unterhalt ist für alle Steuerzahler gedacht, die durch Unterhaltszahlungen Eltern oder bereits volljährige Kinder, für die Sie kein Kindergeld mehr erhalten, unterstützen. Sie können die Ausgaben in dieser Anlage als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Hilfe bei der Steuererklärung

Allein an der Auflistung der Anlagen, die nicht vollständig ist, wird deutlich, wie viele Möglichkeiten sowie Tricks und Kniffe es gibt, wenn es an die jährliche Steuererklärung geht. Damit keine Frist überschritten und alles korrekt ausgefüllt wird, sollten Sie entweder einen Steuerberater zur Rate ziehen oder sich eingehend informieren. Neben vielen Büchern gibt es auch eine Fachportale im Internet die kostenlos die gängigsten Fragen zum Thema Steuererklärung beantworten und Hilfestellung geben. Wer sich informieren will, kann deswegen beispielsweise einen Blick auf die Website www.steuern.de werfen, die ein breites Spektrum aller Fragen rund um die Steuererklärung abdeckt.