Als Bankrecht werden im deutschen Recht die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute in Bezug auf die einzelnen Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe zusammengefasst. Laut Definition trifft die Bezeichnung Kreditinstitut auf jedes Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreibt. Alle Institute sowie die gesetzlichen Regelungen werden unter dem Begriff Kredit- bzw. Bankwesen zusammengefasst.

Kreditinstitut ist nicht gleich Bank

Beim Wort Kreditinstitut denken viele Menschen gleich an Bank, denn in der Umgangssprache sind diese beiden Institutionen häufig gleichgesetzt. Fachlich ist dies jedoch nicht ganz richtig, denn es gibt bestimmte Unterscheidungskriterien, die Kreditinstitut als Obergriff und Bank als Unterbegriff dessen festlegen. Banken weisen die längste Geschichte aller Kreditinstitutionen auf. Als Bankensystem werden alle Kreditinstitute eines Staates bezeichnet. Es übernimmt in einer Volkswirtschaft die Versorgung der Marktteilnehmer mit allen geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen.

Bankrecht

Unter dem Begriff Bankrecht versteckt sich ein kompliziertes Rechtsthema, denn es handelt sich bei ihm nicht unbedingt um ein eigenes Gesetz, jedoch trotzdem um ein eigenes Sachgebiet, das Rechtsnormen, mit denen Angelegenheiten der Branche geklärt werden, zur Verfügung stellt. Bankrecht ist vielmehr eine Querschnittsmaterie aus Regelungen des Handelsrechts, des bürgerlichen Rechts und etlichen speziellen Vorschriften die wirtschaftsverwaltenden Charakter besitzen. Hierunter fällt beispielsweise das Kreditwesengesetz

Wem hilft ein Anwalt für Bankrecht

Fachanwalt für Bankrecht hilft Forderungen durchzusetzenIm Laufe der Zeit gab es einen Bedeutungswandel des Begriffs Bankrecht. Mittlerweile fallen unter ihn auch die Aspekte des Finanzdienstleistungsrechts, die früher dem Versicherungsrecht zugeordnet waren. Ein Beispiel hierfür wäre die private Altersvorsorge. Klar ist also, dass Sie bei Problemen mit solch einem komplexen und speziellen Rechtsthema nicht jeden Anwalt zur Rate ziehen können. Auch auf dem Fachgebiet des Bankrechts haben sich Juristen spezialisiert und bieten Ihre Dienste an. Ein Anwalt für Bankrecht hat somit ein vielfältiges Aufgabengebiet. Er ist Fachmann für Kapitalwirtschaft und für die Belange zwischen Kunden und Bank. Sie können Ihnen also bei Forderungen gegenüber der Bank, genauso wie bei bereits im Vorfeld auftretenden Problemen zur Rate ziehen.
Zusätzlich kann er bei Fragen zu Auslandsgeschäften, Baufinanzierungen und Darlehen beraten. Wer Probleme mit seiner Kreditsicherung oder mit den Kündigungsvorschriften hat, kann sich ebenfalls an den Experten wenden. Vor allem für Laien, die wenig Erfahrung im Bankgeschäft haben und auch mit dem geltenden Bankrecht nicht vertraut sind, lohnt die Investition in einen Anwalt für Bankrecht. Er kann bereits wenn es an das Unterschreiben eines Vertrags geht unterstützen und beratend zur Seite stehen, sodass viele Probleme erst gar nicht entstehen.