Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um eine steuerrechtliche Finanzhilfe. Sie soll einen Teil der Kosten ausgleichen, die ein Kind in Anspruch nimmt. Die Finanzhilfe findet dabei in der Form eines Freibetrages statt. Das bedeutet, dass bei der bei der Besteuerung des Einkommens ein festgelegter Anteil steuerfrei bleibt.

Freibetrag oder Kindergeld?

Ein Anrecht auf einen Freibetrag besteht, sobald ein Kind zur Welt gekommen ist. Dazu muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden, woraufhin die Höhe des Freibetrages ermittelt wird. Hierbei wird der Freibetrag mit dem Kindergeld verglichen. Eltern dürfen nämlich nur einen der beiden Finanzhilfen erhalten. Welche Variante günstiger ist, wird dabei meist durch ein Computerprogramm berechnet. Wird kein Einspruch eingereicht, wählt das Finanzamt automatisch die Finanzhilfe, die für den Empfänger besser ist. Dabei hat sich gezeigt, dass ein Freibetrag für ein Kind meist nur bei einem hohen Gehalt lohnenswert ist. Andernfalls überwiegt das Kindergeld. Ist dies nicht der Fall, wird der Freibetrag auf beide Eltern aufgeteilt. Im Ausnahmefall kann die gesamte Summe allerdings auch auf nur einen Elternteil übertragen werden. Dies gilt beispielsweise, wenn der Partner verstorben ist oder in das Ausland ausgewandert ist. Ähnliches gilt auch, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht mehr kontaktiert werden kann

Höhe des Freibetrage

Neben dem Einkommen spielt vor allem die Steuerklasse des Empfängers eine wichtige Rolle. In der Steuerklasse 1 und 2 beläuft sich der Betrag auf eine jährliche Summe von 7008 Euro pro Kind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Empfänger alleinerziehend und kindergeldberechtigt ist. Dieselbe Summe gilt auch bei der Steuerklasse 3, wobei der Kinderfreibetrag nur dann ausgezahlt wird, falls sich der Empfänger auf ein Ehegattensplitting geeinigt hat und dennoch verheiratet bleibt. In der Steuerklasse 4 wird der Freibetrag auf beide Ehepartner aufgeteilt und beträgt in der Summe ebenfalls 7008 Euro. Hierbei ist aber wichtig, dass beide Partner in etwa dasselbe Einkommen beziehen. Bei den Steuerklassen 5 und 6 wird ein Freibetrag hingegen abgelehnt. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Freibetrages besteht darin, dass das Kind die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten hat. In Ausnahmefällen kann diese auf 27 Jahre erhöht werden.

Antrag auf einen Kinderfreibetrag stellen

Die Einkommensteuererklärung wird meistens am Ende eines Jahres ausgefüllt. Hierbei muss zusätzlich auch die Anlage „Kind“ bearbeitet werden. Es sollten alle Fragen sorgfältig beantwortet werden. Der fertige Antrag wird anschließend an das Finanzamt geschickt, welches dann die Auswertung übernimmt. Steht ein Freibetrag zu, wird dieser vom Finanzamt ausgestellt. Wichtig ist es schließlich nur noch, die Höhe des Freibetrages in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Dieser spielt bei der Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine wichtige Rolle. Ein Antrag auf die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags kann jedes Jahr beim Finanzamt gestellt werden. Dies kann im Übrigen auch zusammen mit der Einkommensteuererklärung erfolgen.